Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Spiegel Event, Inhaber David Leicht, Im Oberdorf 22, 75181 Pforzheim (nachfolgend „Vermieter"), und dem Kunden (nachfolgend „Mieter") über die Vermietung von Photobooth-Systemen samt Zubehör und die damit verbundenen Leistungen.
1.2 „Mietgegenstand" im Sinne dieser Bedingungen ist das jeweils gebuchte System, also Fotospiegel oder Fotobox, jeweils einschließlich Kamera, Drucker, Beleuchtung, Software und sonstigem Zubehör.
1.3 Individuelle Absprachen zwischen Vermieter und Mieter gehen diesen Bedingungen vor. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen in Textform zustimmt.
2. Angebot & Vertragsschluss
2.1 Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder Messenger sind unverbindlich. Preisangaben auf der Website sind eine Einladung zur Anfrage, kein bindendes Angebot.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter ein Angebot des Vermieters annimmt und der Vermieter die Buchung in Textform bestätigt (Buchungsbestätigung). Textform genügt, eine Unterschrift ist nicht nötig.
2.3 Der Termin gilt erst dann als fest reserviert, wenn die Anzahlung nach Ziffer 4.2 beim Vermieter eingegangen ist. Bis dahin kann der Vermieter den Termin anderweitig vergeben, wenn eine weitere Anfrage für dasselbe Datum vorliegt und der Mieter nach Aufforderung nicht innerhalb von drei Werktagen zahlt.
3. Mietgegenstand & Leistungen
3.1 Welche Leistungen im Einzelnen geschuldet sind, ergibt sich aus dem Angebot und der Buchungsbestätigung. Enthalten sind in der Regel Anlieferung, Aufbau, Einweisung, die vereinbarte Nutzungsdauer und die Abholung.
3.2 Der Vermieter darf den Mietgegenstand durch ein gleichwertiges oder höherwertiges Gerät ersetzen, wenn das gebuchte Gerät nicht zur Verfügung steht. Der vereinbarte Leistungsumfang bleibt dabei erhalten.
3.3 Ist eine Betreuung vor Ort gebucht, stellt der Vermieter für die vereinbarte Zeit eine Betreuungsperson. Ohne gebuchte Betreuung bedienen die Gäste das System eigenständig; die Aufsicht liegt dann beim Mieter.
4. Preise, Anzahlung & Zahlung
4.1 Es gilt der im Angebot genannte Preis. Der Vermieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG, es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder erhoben.
4.2 Anzahlung. Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises fällig, mindestens jedoch 100 €. Sie ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen und wird vollständig auf den Mietpreis angerechnet. Mit ihrem Eingang ist der Termin für den Mieter reserviert und wird nicht mehr anderweitig vergeben.
4.3 Restzahlung. Ist der Mieter Verbraucher, ist der Restbetrag spätestens sieben Tage vor dem Veranstaltungstag zu zahlen. Ist der Mieter Unternehmer, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.
4.4 Zahlung als Voraussetzung der Leistung. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Mietgegenstand zu liefern und aufzubauen, solange eine fällige Zahlung offen ist. Zahlt der Mieter trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Ziffer 7 gilt in diesem Fall entsprechend.
4.5 Verzug. Bei Zahlungsverzug berechnet der Vermieter Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zuzüglich einer Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Lieferung, Aufbau & Veranstaltungsort
5.1 Liefergebiet. Anlieferung, Aufbau und Abholung sind bis zu einer einfachen Entfernung von 50 km ab dem Standort des Vermieters (75181 Pforzheim) im Mietpreis enthalten. Maßgeblich ist die einfache Wegstrecke nach gängiger Routenberechnung. Da Anlieferung und Abholung getrennt erfolgen, sind damit bis zu vier Fahrten und rund 200 km Fahrleistung abgedeckt.
5.2 Weitere Entfernung. Liegt der Veranstaltungsort weiter entfernt, berechnet der Vermieter 1,50 € je zusätzlichem Kilometer einfacher Strecke. Beispiel: Bei 80 km einfacher Entfernung sind 30 km zusätzlich, also 45 €. Der Betrag wird im Angebot ausgewiesen.
5.3 Anforderungen am Veranstaltungsort. Der Mieter stellt sicher, dass zum vereinbarten Zeitpunkt vorliegen:
- eine ebene, feste und trockene Standfläche von mindestens 2 x 2 Metern
- ein funktionsfähiger Stromanschluss (230 V) in maximal 10 Metern Entfernung
- ein Zugang, der für eine Person mit Transportkarre zumutbar zu bewältigen ist. Treppen sind möglich, müssen aber mit einer Treppensackkarre befahrbar sein. Enge Wendeltreppen, Aufzüge mit sehr kleiner Kabine oder ähnliche Hindernisse sind dem Vermieter vor der Buchung mitzuteilen.
- eine Halte- oder Parkmöglichkeit zum Be- und Entladen in unmittelbarer Nähe des Eingangs
- bei Aufstellung im Freien ein überdachter, wind- und wettergeschützter Platz. Eine ungeschützte Aufstellung im Freien ist nicht möglich.
5.4 Liegen diese Voraussetzungen nicht vor und ist der Aufbau deshalb unmöglich oder nur mit erheblichem Mehraufwand möglich, bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis bestehen. Entstehender Mehraufwand wird nach Zeit berechnet. Der Vermieter wird den Mieter vor Ort auf das Problem hinweisen und nach einer Lösung suchen.
6. Mietdauer & Pflichten des Mieters
6.1 Die Mietzeit beginnt mit dem Aufbau und endet mit der Abholung durch den Vermieter, in der Regel am Folgetag nach Absprache. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Zustimmung in Textform möglich.
6.2 Der Mieter behandelt den Mietgegenstand sorgfältig und schützt ihn vor Beschädigung, Diebstahl und Witterung. Er gibt ihn nicht an Dritte weiter und bringt ihn ohne Absprache nicht an einen anderen Ort.
6.3 Eingriffe in Technik, Verkabelung oder Softwareeinstellungen sind nicht gestattet. Das gilt auch für das Umstellen oder Verschieben des aufgebauten Systems.
6.4 Ist keine Betreuung gebucht, sorgt der Mieter dafür, dass seine Gäste das System sachgerecht nutzen.
6.5 Der Mieter haftet für Schäden und Verlust, die er oder seine Gäste zu vertreten haben, bis zur Höhe der Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungswerts. Gewöhnliche Abnutzung ist davon ausgenommen. Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung wird empfohlen, ist aber Sache des Mieters.
6.6 Störungen, Defekte und Schäden meldet der Mieter dem Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Unterbleibt die Meldung, haftet der Mieter für daraus entstehende Folgeschäden, soweit er sie zu vertreten hat.
7. Stornierung & Terminverschiebung
7.1 Der Mieter kann die Buchung jederzeit in Textform stornieren. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung beim Vermieter eingeht:
- 60 Tage oder mehr vor dem Veranstaltungstag: 10 % des Mietpreises, mindestens jedoch die geleistete Anzahlung
- 59 bis 30 Tage vorher: 30 % des Mietpreises
- 29 bis 15 Tage vorher: 50 % des Mietpreises
- 14 Tage oder weniger vorher: 80 % des Mietpreises
7.2 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet er nur den nachgewiesenen geringeren Betrag.
7.3 Terminverschiebung. Der Termin kann einmalig kostenfrei verschoben werden, wenn die Anfrage mindestens 60 Tage vor dem ursprünglichen Veranstaltungstag eingeht und der Vermieter am Wunschtermin verfügbar ist. Die Anzahlung wird auf den neuen Termin übertragen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
7.4 Kann der Vermieter die Leistung aus Gründen nicht erbringen, die er nicht zu vertreten hat, etwa höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Unfall oder ein technischer Totalausfall trotz Bemühens um Ersatz, erstattet er alle bereits geleisteten Zahlungen einschließlich der Anzahlung vollständig. Weitere Ansprüche des Mieters bestehen in diesem Fall nicht, es sei denn, der Vermieter handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig.
8. Widerrufsrecht
8.1 Verträge über die Vermietung des Mietgegenstands einschließlich Lieferung, Aufbau und Betreuung sind Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Termin vereinbart werden. Für solche Verträge besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, auch nicht für Verbraucher und auch nicht bei Buchung über das Internet, per E-Mail oder per Messenger.
8.2 Hintergrund ist, dass der Vermieter den gebuchten Termin freihält und in dieser Zeit nicht anderweitig vergeben kann.
8.3 Unabhängig davon räumt der Vermieter die Möglichkeit der einmaligen kostenfreien Terminverschiebung nach Ziffer 7.3 ein.
9. Haftung
9.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie in den Fällen des Produkthaftungsgesetzes.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Nicht zu vertretende Störungen. Der Vermieter haftet nicht für Störungen, die er nicht zu vertreten hat. Dazu gehören insbesondere:
- das Ziehen des Netzsteckers, Lösen von Kabeln oder Ausschalten von Geräten durch Gäste oder Dritte
- das Verschieben, Verstellen oder Umbauen des aufgebauten Systems
- Stromausfall oder eine unzureichende Stromversorgung am Veranstaltungsort
- fehlendes, instabiles oder gesperrtes WLAN, soweit Leistungen davon abhängen
- eine Veränderung der bei Aufbau und Einstellung vorgefundenen Bedingungen, etwa der Lichtverhältnisse
- unsachgemäße Bedienung entgegen der Einweisung
Solche Umstände gelten nicht als Mangel des Mietgegenstands. Der Vermieter unterstützt den Mieter im Rahmen des Zumutbaren telefonisch bei der Behebung.
9.4 Bei gebuchter Betreuung. Ist eine Betreuung vor Ort gebucht, übernimmt der Vermieter während der vereinbarten Betreuungszeit Bedienung und Aufsicht des Systems. Ziffer 9.3 gilt in dieser Zeit nur, soweit die Störung auch bei ordnungsgemäßer Betreuung nicht zu verhindern war.
9.5 Ausfallzeiten. Fällt das System aus einem Grund aus, den der Vermieter zu vertreten hat, mindert sich der Mietpreis anteilig für die Dauer des Ausfalls. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Ziffern 9.1 und 9.2.
10. Datenschutz & Bildrechte
10.1 Für die auf der Veranstaltung entstehenden Fotos ist der Mieter datenschutzrechtlich verantwortlich. Er informiert seine Gäste und holt, soweit erforderlich, deren Einwilligung ein.
10.2 Der Vermieter verarbeitet diese Fotos ausschließlich weisungsgebunden für den Mieter. Auf Wunsch schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Geschäftskunden erhalten ihn auf Anfrage.
10.3 Die Fotos werden während der Veranstaltung lokal auf dem Gerät gespeichert. Ist eine Online-Galerie oder ein Download vereinbart, stellt der Vermieter den Zugang innerhalb von sieben Tagen nach Mietende bereit. Sämtliche Daten werden spätestens 30 Tage nach Mietende gelöscht, sofern keine längere Speicherung vereinbart wurde.
10.4 KI-Funktion. Wird die KI-Funktion gebucht, werden die aufgenommenen Bilder zur Bearbeitung an den Softwareanbieter übermittelt. Die Verarbeitung erfolgt nach Angaben des Anbieters auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Der Mieter weist seine Gäste vor Ort auf diese Bearbeitung hin.
10.5 Referenzen. Der Vermieter verwendet Fotos von Gästen nicht für eigene Werbezwecke. Aufnahmen des Aufbaus ohne erkennbare Personen sowie Kundenstimmen nutzt er nur nach vorheriger Einwilligung des Mieters in Textform.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats unberührt.
11.3 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Pforzheim. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
11.4 Der Vermieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11.5 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 20. September 2026
